Rürup Rente

Die Rürup Rente ist eine gesetzlich geförderte private Altersvorsorge Form. Sie wurde für Selbstständige und Freiberufler vorgesehen, ist aber für alle Personen, die ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben, gut geeignet. Die Steuermäßigungen sind der größte Vorteil der Rürup Rente.

Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005 in Deutschland eingeführt und nach dem damaligen Vorsitzenden des Rates der Wirtschaftweisen, Bert Rürup, genannt.

Die Rürup Rente wird auch Basisrente genannt und ist im Gegensatz zu anderen privaten Altersvorsorge Formen versicherungswirtschaftlich kapitalbedeckt. Ein andere großer Unterschied ist, dass es für die Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht gibt. Dabei können die Empfänger der Rürup Rente das gesparte Kapital nur ratenweise erhalten, wobei es bei den meisten private Altersvorsorge Formen die Möglichkeit gibt, das gesparte Kapital durch eine Einmalzahlung zu bekommen.

Die Geschäftsbedingungen können bei der Rürup Rente anhand des Anbieters sehr verschieden sein. Es gibt bei der Rürup Rente keine gesetzlich verpflichtete Vertragsregelung, die von allen Rürup Verträge eingehalten werden muss.

Empfänger der Rürup Rente haben mehrere Vorteile. Die wichtigsten davon sind die staatliche Förderung und die flexible Besparung. Das gesparte Kapital bleibt für Arbeitslose bei der Vermögens Anrechnung unberücksichtigt. Übrigens sind die Rürup Verträge in der Ansparphase von Pfändung geschützt. Die Sparer haben auch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen zu einer Rürup Rente abzuschließen, wie zum Beispiel die Hinterbliebenabsicherung und die Berufsunfähigkeitabsicherung.

Die steuerliche Behandlung der Rürup Rente besteht aus 2 verschiedene Phasen: die Ansparphase und die Leistungsphase.

Während der Ansparphase, auch Anwartschaftsphase genannt, können ein großer Teil der Beiträge für die Rürup Rente als Sonderausgaben erklärt werden. Im 2005, als die Rürup Rente eingeführt wurde, konnte man 60% des Beitrags als Sonderausgabe erklären. Dieser Prozentsatz ist seit dann jährlich mit 2% gestiegen, so dass es im Jahr 2025 möglich sein wird den gesamte Beitrag für die Rürup Rente 100% als Sonderausgabe zu erklären.

Die Rürup Renten wird dem Kunden in verschiedene Varianten angeboten: als konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan. Die Fondsgebundene Versicherungen und die Fondsverträge im Rahmen der Rürup Rente sind am riskantesten, da es dem Sparer beim Abschluss des Vertrags keine Mindestrente garantiert. Die klassische Rürup Rente ist beständiger und wenn der Sparer den Vertrag nicht abbricht und die Beiträge regelmäßig durchführt, wird er keine Geldverluste haben.

Die Sparer haben die Möglichkeit den Vertrag für die Rürup Rente zu beenden, wenn sie den Mindest Rentenanspruch erreicht haben. Man verliert dabei kein Geld. Man kann Geldverluste nur dann haben, wenn man den Vertrag vor der Erreichung des Mindest Rentenanspruchs abbricht. In jedem Fall ist es sehr wichtig, dass der Sparer genau die Bedingungen des Vertrags für die Rürup Rente durchliest. Dem Sparer wird empfohlen nur einen Rürup Rente Vertrag ab zuschließen, der ihm erlaubt die Anbieter zu wechseln.

Seit 2011 wurde gesetzlich festgelegt, dass das Geschlecht des Sparers die Tarife für die Rürup Rente nicht beeinflussen soll.

Sparer, die an einer Rürup Rente interessiert sind, können im Internet mehrere Tests für Berechnung des Rentenzusatzes anhand der Beiträge finden. Die telefonische Beratung eines Experten ist auch möglich. Jeder kann dabei herausfinden, ob die Rürup Rente für ihn günstig ist.

Welche Altersvorsorge wirklich sinnvoll ist